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General delivery conditions

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Allgemeine Lieferbedingungen der Schmid AG, energy solutions, und ihrer Gruppengesellschaften (gültig ab 1. Februar 2025)

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Lieferbedingungen (im Folgenden kurz „Lieferbedingungen“) der Schmid AG, energy solutions, mit Sitz in CH-8360 Eschlikon TG („SCHMID“) gelten für jede Lieferung von Waren und Anlagen durch die SCHMID an einen Vertragspartner (im Folgenden „BESTELLER“). Diese Lieferbedingungen werden mithin integrierender Bestandteil jedes von der SCHMID (als Verkäuferin / Unternehmerin / Auftragnehmerin) abgeschlossenen Kauf- oder Werkvertrages oder Auftrages. Diese Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden.

1.2 Die vorliegenden Lieferbedingungen gelten auch für die Lieferung von Waren und Anlagen durch Gruppengesellschaften der SCHMID (alle nachstehend ebenfalls als „SCHMID“ bezeichnet). Als Gruppengesellschaft der SCHMID gilt jede Gesellschaft (inkl. allfälliger Zweigniederlassungen), die von der Schmid AG, energy solutions, durch Stimmenmehrheit oder auf andere Weise beherrscht wird. Die jeweils aktuell zur SCHMID-Gruppe gehörenden Gesellschaften sind auf der Website www.schmid-energy.ch ausgewiesen. Für die Gesellschaften IS SaveEnergy AG und Schmid North America Inc. Energy Solutions gelten jeweils eigenständige Lieferbedingungen.

1.3 Any contractual provisions between SCHMID and the PURCHASER that deviate from these Terms and Conditions of Delivery must explicitly refer to these Terms and Conditions of Delivery and be signed by both parties in a legally valid manner.

1.4 These Terms and Conditions of Delivery shall take precedence over any General Terms and Conditions of Business or General Terms and Conditions of Purchase or Procurement etc. of the CUSTOMER. The CUSTOMER's General Terms and Conditions of Business or General Terms and Conditions of Purchase or Procurement etc. shall only be binding if they have been expressly recognized by SCHMID (in whole or in part) in writing as binding contractual content.

2. general
2.1 Der Vertrag zwischen der SCHMID und dem BESTELLER wird (erst)mit dem Versand der schriftlichen Bestätigung der SCHMID, dass sie die Bestellung annimmt (Auftragsbestätigung), abgeschlossen und rechtsverbindlich.

2.2 Offers made by SCHMID that do not include an acceptance period are non-binding.

3. Umfang der Lieferung und Leistungen
3.1 Der Umfang der Lieferungen und Leistungen der SCHMID richtet sich ausschliesslich nach der Auftragsbestätigung der SCHMID. Sofern innert acht Tagen nach Versand der Auftragsbestätigung kein schriftlicher Gegenbescheid erfolgt, sind sämtliche in der Auftragsbestätigung angeführten Spezifikationen verbindlich und gelten seitens des BESTELLERS als akzeptiert.

3.2 Deliveries, materials and/or services not explicitly included in the order confirmation shall be invoiced separately by SCHMID; this also applies in particular to any expenses for assembly, transportation, commissioning of the system and acceptance.

4. illustrations, plans, properties and technical conditions
4.1 The technical details, illustrations, dimensions, standardized diagrams, weights and other specifications contained in SCHMID's advertising or documents are only binding if and insofar as they have been expressly agreed and guaranteed as binding in the order confirmation. We reserve the right to make technical changes. Materials may be replaced by other equivalent materials at the discretion of SCHMID. In special cases, the PURCHASER shall request binding dimensional sketches.

4.2 Der BESTELLER hat die SCHMID über die funktionstechnischen Bedingungen des Anlagesystems vollumfänglich zu unterrichten. Dies gilt
insbesondere, aber nicht nur, wenn diese von den allgemeinen Empfehlungen der SCHMID oder von den üblichen oder üblicherweise zu erwartenden Bedingungen abweichen.


5. Urheberrecht sowie Eigentum an technischen Zeichnungen und Unterlagen, Geheimhaltungspflicht
Technische Zeichnungen und Unterlagen, welche dem BESTELLER ausgehändigt werden, bleiben im Eigentum der SCHMID und sind urheberrechtlich geschützt. Ihre (unveränderte oder veränderte) Verwendung und Weitergabe ist nur mit schriftlicher Zustimmung der SCHMID gestattet. Der BESTELLER ist zur Geheimhaltung aller Unterlagen und Informationen, welche er von der SCHMID erhält, verpflichtet.


6. Preise
6.1 Alle Preise verstehen sich – vorbehältlich ausdrücklich abweichender schriftlicher Vereinbarung – netto, frei Frachtführer Eschlikon (FCA CH- 8360 Eschlikon Incoterms 2020), ohne Verpackung, Versicherung etc. und ohne irgendwelche Abzüge.

6.2 All ancillary costs, e.g. for freight, transport, insurance, export, transit, import and other permits and certifications, shall be borne by the PURCHASER. SCHMID shall be entitled to make subsequent charges at any time.

6.3 The PURCHASER shall also bear all types of taxes, duties, fees, customs duties and the like which are levied in connection with the deliveries or reimburse them to SCHMID against appropriate proof if SCHMID has become liable to pay them or has made advance payment. SCHMID shall be entitled to make subsequent charges at any time.

6.4 Die SCHMID behält sich eine Preisanpassung vor, falls zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Erfüllung die Lohnansätze, die Materialpreise oder die Kalkulationsgrundlagen ändern.
Eine Preisanpassung erfolgt ausserdem, wenn
– die Lieferfrist nachträglich durch den BESTELLER verlängert wird (allfällige Lagerkosten gehen dabei zu Lasten des BESTELLERS) oder
– Art oder Umfang der vereinbarten Lieferungen oder Leistungen eine Änderung erfahren haben oder
– das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren, weil die vom BESTELLER gelieferten Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren.

6.5 All prices are exclusive of statutory VAT. In the event of a change in the VAT rate, the VAT owed and payable by the CUSTOMER shall be adjusted automatically.


7. Zahlungsbedingungen
7.1 Die Zahlungen sind vom BESTELLER entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen am Domizil der SCHMID ohne irgendwelchen Abzug zu leisten. Der BESTELLER ist nur dann zum Abzug eines Skontos berechtigt, wenn ihm die SCHMID einen solchen explizit und schriftlich gewährt hat. Unberechtigte Abzüge werden nachgefordert. Zusätzlich schuldet der BESTELLER der SCHMID bei unberechtigter Vornahme eines Skontoabzuges eine Bearbeitungsgebühr von CHF 70.– pro Einzelfall. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, wenn auf den Zahlungstermin hin am Domizil der SCHMID der geschuldete Betrag in vereinbarter Währung zur freien Verfügung der SCHMID gestellt worden ist.

7.2 Der Preis ist – sofern in diesen Lieferbedingungen und / oder im Einzelfall nicht etwas Anderes abgemacht ist – in folgenden Raten zu bezahlen:
– 40 % bei Bestellungseingang, zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung,
– weitere 40 % bei Versandbereitschaft der Hauptkomponenten, zahlbar nach Anzeige durch die SCHMID und sofort nach Erhalt der Rechnung und vor dem Versand,
– weitere 10 % nach Abschluss der Rohmontage der Hauptkomponenten, zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung und vor der Inbetriebsetzung der Anlage durch die SCHMID,
– die letzten 10 % sofort nach der Anzeige der Vollendung der Anlage durch die SCHMID, aber spätestens sechs Wochen nach Abschluss der Montagearbeiten. Dieser (Rest-)Betrag ist seitens des
BESTELLERS durch eine Bank- oder Versicherungsgarantie zu Gunsten der SCHMID sicherzustellen, sofern von der SCHMID nicht im Einzelfall darauf verzichtet wird.

In the event that the PURCHASER fails to provide the necessary cooperation and/or defaults on payment, all outstanding installments shall automatically and immediately become due for payment.

If a system cannot be delivered for reasons for which SCHMID is not responsible, SCHMID shall be entitled to invoice and claim 90% of the material share.

Unless otherwise agreed in individual cases, spare parts are payable within 14 days of delivery and without any deductions (strictly net).

7.3 The payment deadlines must always be met, even if manufacture, transportation, delivery, assembly, commissioning or acceptance of the deliveries or services are delayed or rendered impossible for reasons for which SCHMID is not responsible, or if minor parts are missing or reworking proves necessary, provided that the use of the deliveries is not rendered impossible. The PURCHASER shall not be entitled to withhold payments due to alleged defects; he may only offset against such claims which have been recognized by SCHMID in writing or have been legally established by a court of law.

7.4 If the CUSTOMER is in arrears with an agreed payment or other performance, SCHMID may either insist on performance of the contract and
a) postpone the fulfillment of its own obligations until receipt of the overdue payments or provision of the other services and
b) claim a reasonable extension of the delivery period and / or
c) demand security for the entire outstanding price

or declare withdrawal from the contract and demand compensation, granting a reasonable grace period.

7.5 Hält der BESTELLER einen der vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins zu entrichten, der 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der schweizerischen Nationalbank liegt, mindestens aber 5 % p.a. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

7.6 Ist die SCHMID aufgrund eines Annahmeverzugs des BESTELLERS gezwungen, die Anlage oder Teile davon einzulagern, ist der BESTELLER zur Erstattung marktüblicher Lagerkosten verpflichtet. Die Zahlungspflicht des BESTELLERS für Lagerkosten dauert ab Beginn der zweiten Woche nach dem vereinbarten Liefertermin bis zum Ende der Lagerung.


8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die SCHMID bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag.

8.2 Der BESTELLER ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums der SCHMID erforderlich sind, mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er die SCHMID mit Abschluss des Vertrages, auf Kosten des BESTELLERS die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Lieferung durch die SCHMID gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8.3 The PURCHASER shall maintain the delivered items at his own expense for the duration of the retention of title and insure them in favor of SCHMID against theft, breakage, fire, water and other risks. Furthermore, he shall take all measures to ensure that SCHMID's claim to ownership is neither impaired nor revoked. If the CUSTOMER fails to do so, SCHMID shall be entitled to take out such insurance at the CUSTOMER's expense.


9. Lieferfrist
9.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Versand der Auftragsbestätigung, vorausgesetzt dass sämtliche behördlichen Formalitäten wie Einfuhr-, Ausfuhr-, Transit- und Zahlungsbewilligungen eingeholt sowie die durch den BESTELLER zu erbringenden Zahlungen und allfällige Sicherheiten geleistet worden sind. Die Lieferfrist beginnt zudem erst dann, wenn sämtliche technischen und kaufmännischen Angaben und Details definitiv bereinigt sind. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk der SCHMID verlassen hat oder dem
BESTELLER die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.

9.2 If a delivery date is agreed, this shall be deemed to have been specified as accurately as possible in accordance with the best possible foresight. However, it is not guaranteed. Delivery dates are only binding if they are expressly designated as fixed dates in the order confirmation.

9.3 Compliance with the delivery period and the delivery date is conditional upon the CUSTOMER fulfilling its contractual obligations.

9.4 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, d.h. ein allfälliger Liefertermin wird um die Dauer der Verzögerung hinausgeschoben:
– wenn der SCHMID die Angaben, die sie für die Erfüllung des Vertrags benötigt – insbesondere die technischen Informationen -, nicht vollständig und / oder nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie der BESTELLER nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferungen oder Leistungen verursacht,
– wenn Hindernisse auftreten, die die SCHMID trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim BESTELLER oder einem Dritten bestehen. Darunter fallen – nicht abschliessend – Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikaten, der Untergang von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse etc.,
– Verschiedene aktuelle Entwicklungen, darunter die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten sowie die aktuelle Inflationsentwicklung, und deren Auswirkungen haben schwerwiegenden Einfluss auf die internationalen Warenströme / Lieferketten und verunmöglichen eine zuverlässige Einsatzplanung sowie die Gewährleistung von Lieferterminen. Es handelt sich dabei um unabwendbare und von unserer Firma nicht beeinflussbare Hindernisse (höhere Gewalt), weshalb wir für Verzögerungen aufgrund solcher Einschränkungen nicht verantwortlich sind und gemacht werden können. Die Liefertermine passen sich automatisch an. Zudem und unabhängig davon behält sich die SCHMID laufende Preisanpassungen vor, falls zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Erfüllung aus welchem Grund auch immer die Lohnansätze, die Materialpreise oder die Kalkulationsgrundlagen ändern. Wenn der BESTELLER oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzug sind.

9.5 If the PURCHASER can prove damage due to a delay caused by SCHMID's own gross negligence, it shall be entitled to claim compensation for delay after having previously set a grace period by registered letter. This shall amount to half a percent for every full 14 days of delay, but not more than 5% in total, calculated on the contract price of the delayed part of the delivery. The first two weeks of delay do not entitle the customer to compensation for delay.

9.6 Once the maximum compensation for delay has been reached, the CUSTOMER shall set SCHMID a reasonable period of grace in writing to fulfill the contract. If this deadline is not met for reasons for which SCHMID alone is responsible, the CUSTOMER shall be entitled to refuse to accept the delayed part of the delivery. If partial acceptance is economically unreasonable for him, he shall be entitled to withdraw from the contract and to reclaim payments already made against the return of deliveries already made.

9.7 The CUSTOMER shall have no rights and claims due to SCHMID's default other than those expressly stated in this clause 9. These restrictions shall not apply to unlawful intent or gross negligence on the part of SCHMID.

9.8 If dispatch is delayed due to or at the request of the PURCHASER, he shall be charged the costs incurred for storage at SCHMID's works after notification of readiness for dispatch, but at least half a percent of the invoice amount for each month. SCHMID shall be entitled to otherwise dispose of the delivery items after the fruitless expiry of a reasonable period.


10. Verpackung
Die Verpackung wird von der SCHMID gesondert in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Ist sie jedoch als Eigentum der SCHMID bezeichnet worden, muss sie vom BESTELLER franko an den Abgangsort zurückgeschickt werden.


11. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit dem Versand der Lieferung ab Werk der SCHMID auf den BESTELLER über. Verzögert sich die Lieferung infolge von Umständen, die der BESTELLER zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tag des ursprünglich für den Versand ab Werk vorgesehenen Zeitpunkts auf den BESTELLER über. Von diesem Zeitpunkt
an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des BESTELLERS gelagert und versichert.


12. Versand, Transport und Versicherung
12.1 Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des BESTELLERS. Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom BESTELLER unverzüglich bei Erhalt der Lieferungen oder der Frachtdokumente an den letzten Frachtführer zu richten.

12.2 The PURCHASER shall be responsible for insuring against damage of any kind.


13. Weitere Pflichten des BESTELLERS
13.1 Der BESTELLER hat die SCHMID spätestens mit der Bestellung auf alle Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Lieferung, die Ausführung der Montage und sonstigen Leistungen am Aufstellungsort und / oder auf dem Weg dorthin beziehen.

13.2 Der BESTELLER ist für die fachgemässe Erbringung aller nötigen bauseitigen und anderen Vorbereitungsarbeiten verantwortlich und hat diese auf seine Kosten auszuführen (gegebenenfalls entsprechend der von der SCHMID gelieferten Unterlagen). Insbesondere hat der BESTELLER alle nötigen baulichen Arbeiten an den Gebäuden vorzunehmen, wobei die Tauglichkeit des Heizraumbodens (mit Bezug auf dessen Tragfähigkeit und Temperaturresistenz) für die Aufstellung der Anlage der SCHMID vorgängig auf Kosten des BESTELLERS durch einen ausgewiesenen Statiker zu prüfen ist. Ferner hat der BESTELLER alle Zylinderverankerungen und Einlegeteile bei Schubböden zu versetzen sowie alle Brandabschottungen bei Durchdringungen von Komponenten (wie Schnecken, Rohre, Brandschutzklappen, Kabel, Kanäle, Lüftungsrohre etc.) zu erstellen. Der BESTELLER ist verantwortlich, dass die jederzeitige Frischluftzufuhr in den Heizraum gewährleistet ist. Der
BESTELLER ist weiter für die Erstellung des hydraulischen Anschlusses des Heizkessels an die Heizungsanlage (samt aller Sicherheitseinrichtungen), der Verbindungsleitung vom Nachwärmetauscher zum Kessel, der Verrohrung und des Anschlusses der Rostwangenkühlung sowie der Kühlung des Einschiebers ESC (alles samt Pumpen und Ventilen), der Isolation der Abgasrohre vom Heizkessel zum Kamin, die Brandschutzverkleidungen aller Anlagekomponenten, die Isolation an Armaturen, die Isolation der Abgasrückführung (Rezirkulationsleitung) des Anschlusses der Brandschutzvorrichtung an das Wassernetz (vor Löschwasserventil zu montieren) und eines zusätzlichen Wasserventils für die Brandabschnittsicherung verantwortlich.

13.3 The CUSTOMER shall also be responsible for the assembly and fixing of the switch cabinet, the emergency power supply, the supply line to the switch cabinet and the connection of the cables, the laying and connection of all electrical connections from the switch cabinet to the various motors and devices (including cable glands) and the creation of equipotential bonding of all system components. The CUSTOMER must ensure that an electrician commissioned by him is on site during commissioning. Commissioning is understood to mean the testing of the basic functionality of the system by SCHMID.

13.4 During installation, the CUSTOMER shall provide the site electricity (including power connection at the installation site) and lighting at its own expense.

13.5 Der BESTELLER hat auf seine Kosten die notwendigen Unfallverhütungsmassnahmen und Schutzmassnahmen (einschliesslich aller Arbeitsschutzmassnahmen) zu treffen. Die Absicherung des Stromtableaus und die Zurverfügungstellung aller nötigen Montagegerüste, Bühnen etc. gemäss den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der SUVA (bzw. der analogen Vorschriften in anderen Ländern als der Schweiz) ist Sache des BESTELLERS. Der BESTELLER hat alle notwendigen fixen Podeste und Abschrankungen an der Anlage zu erstellen sowie die Baustelle hinreichend und gemäss den anwendbaren Vorschriften abzusperren. Insbesondere hat er die SCHMID ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, wenn besondere Rücksicht auf ihn und / oder andere Lieferanten oder Unternehmer zu nehmen ist oder einschlägige Vorschriften zu beachten sind. Die SCHMID ist berechtigt, Arbeiten abzulehnen oder einzustellen, wenn die Sicherheit des Personals nach ihrer Beurteilung nicht gewährleistet ist.

13.6 The CUSTOMER guarantees that the installation and water quality comply with SCHMID's guidelines (in accordance with the operating instructions) (including for new and refill installations) and that heat dissipation is ensured at all times in the event of boiler pump failure and/or power failure. The PURCHASER is responsible for the feed water treatment.

13.7 The PURCHASER shall be obliged to provide operational cranes and lifting gear with operating personnel, suitable scaffolding and means of transportation for unloading and assembly in accordance with the safety regulations.

13.8 The PURCHASER shall ensure that the transport routes to the installation site are in usable condition and that the installation site is ready for work, that access to the installation site is unhindered and that the necessary access and exit routes are adequately ensured at all times. Unless otherwise agreed, access for trucks must be guaranteed.

13.9 Der BESTELLER ist dafür besorgt, dass der SCHMID für die Einund eventuelle Ausfuhr von Werkzeugen, Ausrüstungen und Material die entsprechenden Bewilligungen rechtzeitig erteilt werden und trägt allfällige diesbezügliche Abgaben, Zölle, Gebühren etc. 13.10Der SCHMID durch bauseitige Behinderungen oder Verzögerungen entstehende Mehrkosten (Stundenaufwand, Fahrtkosten inkl. Zeitaufwand, Spesen und Unkosten etc.) sind vom BESTELLER zu den vereinbarten oder – wenn keine Vereinbarung besteht – bei der SCHMID üblichen Regietarifen zu erstatten.

14. inspection and acceptance of deliveries and services
14.1 Die SCHMID wird die Lieferungen und Leistungen soweit üblich vor Versand prüfen. Verlangt der BESTELLER weitergehende
Prüfungen, sind diese besonders zu vereinbaren und vom BESTELLER zu entschädigen.

14.2 The PURCHASER must inspect the goods and services within eight days of receipt and notify SCHMID immediately in writing of any defects. If he fails to do so, the deliveries and services shall be deemed to have been approved and warranty claims forfeited.

14.3 SCHMID shall rectify the defects notified to it in accordance with clause 14.2 above and the CUSTOMER shall give it the opportunity to do so. Once the defects have been rectified, acceptance of the rectification work shall take place at the request of the PURCHASER or SCHMID.

14.4 Die Abnahme wird durch die mündliche oder schriftliche Anzeigeder Vollendung der Anlage durch die SCHMID eingeleitet. Die Durchführung der Abnahme sowie die Festlegung der dafür geltenden Bedingungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Handelt es sich um amtliche Abnahmen, sind diese vom BESTELLER zu bezahlen. Auch Emissionsmessungen und Abnahmen durch die zuständige Behörde oder durch eine behördlich anerkannte oder vorgeschriebene Unternehmung oder ein behördlich anerkanntes oder vorgeschriebenes Institut sind vom BESTELLER zu bezahlen.

14.5 When the system is commissioned by SCHMID, the agreed fuel (the term "waste wood" refers to the fuels permitted by law in the country concerned, analogous to Annex 5 of the Swiss Ordinance on Air Pollution Control of December 16, 1985) and the required electricity must be provided by the CUSTOMER at its own expense.

14.6 Vorbehältlich anderweitiger Abrede gilt im Übrigen folgendes:
– Die SCHMID wird den BESTELLER rechtzeitig über die Durchführung der Abnahme zu verständigen, damit dieser daran teilnehmen kann.
– Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das vom BESTELLER und von der SCHMID zu unterzeichnen ist. Darin wird festgehalten, dass die Abnahme erfolgt ist oder dass sie unter Vorbehalt erfolgte oder dass der BESTELLER die Annahme verweigerte. In den beiden letzteren Fällen sind die geltend gemachten Mängel einzeln und eindeutig bezeichnet in das Protokoll aufzunehmen.
Wegen geringfügiger Mängel, insbesondere solcher, die die Funktionstüchtigkeit der Lieferungen oder Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigen, darf der BESTELLER die Annahme und die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls nicht verweigern. Solche Mängel sind von der SCHMID so rasch als möglich zu beheben.

Bei erheblichen Abweichungen vom Vertrag oder schwerwiegenden Mängeln hat der BESTELLER der SCHMID Gelegenheit zu geben, diese innert einer angemessenen Nachfrist zu beheben. Zeigen sich nach Abschluss der Nachbesserungsarbeiten wiederum erhebliche Abweichungen vom Vertrag oder schwerwiegende Mängel, kann der BESTELLER eine Preisminderung oder sonstige Leistungen von der SCHMID nur verlangen, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Wenn dem BESTELLER eine Teilannahme wirtschaftlich unzumutbar ist, kann er vom Vertrag zurückzutreten. Die SCHMID kann nur dazu verpflichtet werden, jene Beträge zurückzuerstatten, die ihr für die vom Rücktritt betroffenen Teile bezahlt worden sind. Die Ansprüche gegenüber der SCHMID sind in jedem Fall auf die Netto-Auftragssumme (Netto-Werkpreis) beschränkt.

14.7 Acceptance shall otherwise be deemed to have taken place
- if the CUSTOMER refuses acceptance without being entitled to do so or unduly delays its execution,
- if the CUSTOMER refuses to sign an acceptance report drawn up in accordance with this clause 14,
- as soon as the CUSTOMER uses deliveries or services of SCHMID.

14.8 If the system cannot be commissioned by SCHMID due to circumstances for which the CUSTOMER is responsible (such as a lack of heat acceptance) or cannot be commissioned across all load levels or cannot be commissioned in full, the CUSTOMER shall reimburse SCHMID for any additional costs incurred as a result (hourly costs, travel costs including time spent, expenses and overheads, etc.) at the agreed rates or - if no agreement exists - at SCHMID's standard rates.

14.9 All costs for official approvals (e.g. MOT inspections etc.) and the submission of data / documents to authorities shall be borne by the CUSTOMER and shall be paid by him.


15. Gewährleistung, Haftung für Mängel
15.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für Heizkesselkörper mit automatischer Feuerung wie auch für Kesselkörper mit handbeschickter Feuerung zwei Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt am auf die Anzeige der Vollendung der Anlage durch die SCHMID unmittelbar folgenden Tag, spätestens aber sechs Monate ab dem Tag der Lieferung.

15.2 The warranty period for conveying and transportation systems and electrical components as well as for regulations, fittings and accessories shall be 12 months from the date of delivery.

15.3 The warranty period for all other delivery components and services shall be six months from the day immediately following notification of completion of the system by SCHMID, but no longer than 12 months from the date of delivery.

15.4 The warranty period for replaced or repaired parts begins anew and lasts six months from replacement or repair.

15.5 In the case of deliveries to resellers, SCHMID's warranty obligation shall consist solely and exclusively of repairing defective goods or parts on the system free of charge or providing spare parts free ex works, at SCHMID's discretion. Further claims of the reseller are excluded, in particular those for reduction or rescission, for replacement costs of the reseller, compensation, costs for determining the cause of the damage, expert opinions and consequential damage (interruption of operations, water and environmental damage, etc.).

15.6 The warranty shall expire prematurely if the CUSTOMER or third parties carry out modifications or repairs or if the CUSTOMER does not immediately take all appropriate measures to minimize the damage and give SCHMID the opportunity to rectify the defect. Furthermore, the warranty shall lapse if the system supplied by SCHMID is operated with fuel which does not correspond to the fuel definition contained in the order confirmation and/or leads to corrosive, abrasive or otherwise aggressive exhaust gases.

15.7 SCHMID undertakes, at the written request of the PURCHASER, to repair or replace as quickly as possible, at its discretion, all parts of SCHMID's deliveries which demonstrably become defective or unusable as a result of poor material, faulty design or poor workmanship before the expiry of the warranty period. The CUSTOMER shall perform and fulfill all upstream and downstream activities and tasks necessary in connection with the rectification of defects by SCHMID (such as emptying and filling silos, ensuring free access to the system, etc.) at its own expense. Any work carried out by the PURCHASER during the warranty period shall be for the account of the PURCHASER and shall not give rise to any claims against SCHMID.

15.8 For deliveries to territories outside Switzerland, the Principality of Liechtenstein, Germany, France, Austria and/or Italy, the warranty claim shall exclusively and finally cover the subsequent delivery of material. The transport and assembly costs shall be borne by the PURCHASER.

15.9 Warranted characteristics are only those that have been expressly designated as such in the order confirmation. The warranty shall apply at the latest until the expiry of the warranty period. If an acceptance test has been agreed, the warranty shall be deemed to have been fulfilled if proof of the relevant properties has been provided during this test. If and insofar as emission values (dust, NOX, CO etc.) are agreed as binding, compliance with the emissions can only be guaranteed if the measurements are carried out in accordance with the Federal Office for the Environment FOEN (2013): "Emissions measurement for stationary systems, emissions measurement recommendations", Chapter 13: Wood-burning systems. These measurements are decisive for both parties when assessing the
emission values. Deviating emission limit values or existing emission limit values with deviating measurement regulations of the authority, such as continuous measurements in accordance with Article 13, Paragraph 4 of the Air Pollution Control Ordinance LRV of December 16, 1985 (as of July 15, 2010) cannot be guaranteed.

15.10 Durch den Ausfall von kontinuierlichen Emissionsmessungen oder Abgasbehandlungssystemen verursachte Anlagenstillstände und deren Folgekosten werden von der SCHMID nicht getragen.
15.11 Von der Gewährleistung und Haftung der SCHMID ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, sondern z.B. infolge natürlicher Abnützung (gänzlicher Ausschluss der Mängelhaftung auf Verschleissteile), mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften (z.B. Verwendung von Fremdstoffen oder zu groben Holzstücken, die in das Silo gelangen, oder Verwendung von Brennstoffen, die Fremdstoffe wie Stahlteile, Nägel, Aluminium, Schwermetalle, Kupfer oder dergleichen enthalten), übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, nicht den Anforderungen der SCHMID genügender Wasserqualität, Nichtbeachtung der technischen
Richtlinien der SCHMID, nicht von der SCHMID ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten, mangelhaftem Baugrund oder chemischer, elektrochemischer oder elektrolytischer Einflüsse sowie infolge anderer Gründe, die die SCHMID nicht zu vertreten hat. Ebenfalls ausgeschlossen wird die Haftung der SCHMID für Sicherheitslücken in internen und / oder externen IT-Netzwerken sowie daraus resultierende Schäden. Schadenersatzansprüche gegenüber der SCHMID für Schäden, welche auf unsichere Datenverbindungen, Hackerangriffe, unberechtigte oder berechtigte Zugriffe (z.B. im Rahmen der Fernwartung oder von Fernzugriffen) oder andere Unzulänglichkeiten in IT-Systemen oder IT-Netzwerken des BESTELLERS oder Dritter zurückzuführen sind, sind ebenfalls ausgeschlossen.

15.12 Für Lieferungen und Leistungen von Unterlieferanten, die vom BESTELLER vorgeschrieben werden, übernimmt die SCHMID die Gewährleistung lediglich im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtungen der betreffenden Unterlieferanten. Die SCHMID ist berechtigt, sich ihrer Gewährleistungsverpflichtungen durch Abtretung ihrer Mängelrechte gegenüber dem Unterlieferanten zu entledigen.

15.13 The PURCHASER shall have no rights or claims for defects in material, design or workmanship or for the absence of warranted characteristics other than those expressly stated in this clause 15.

16. consequences of non-performance or improper performance by SCHMID
16.1 In all cases of poor performance or non-performance not expressly regulated in these terms and conditions, the CUSTOMER shall be entitled - insofar as the breach of contract is proven and demonstrably attributable to SCHMID - to set SCHMID a reasonable period of grace under threat of withdrawal in the event of default. If this grace period expires unused due to SCHMID's fault, the PURCHASER may withdraw from the contract with regard to the deliveries or services that have been carried out in breach of contract and reclaim the proportion of payments already made.

16.2 In such a case, the following clause 17 shall apply with regard to any claim for damages by the PURCHASER and the exclusion of further liability. In addition, the claim for damages shall be limited to 3 % (three percent) of the contract price of the deliveries and services for which the withdrawal is made.


17. Ausschluss jeder weiteren Haftung der SCHMID
17.1 Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des BESTELLERS, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen und wegbedungen.

17.2 Under no circumstances shall the PURCHASER be entitled to claim compensation for damage that has not occurred to the delivery item itself, such as loss of production, loss of use, costs for substitute fuels and emergency heating, loss of orders, loss of profit or other direct or indirect damage. This exclusion of liability does not apply to unlawful intent or gross negligence on the part of SCHMID. Furthermore, this exclusion of liability shall not apply insofar as it conflicts with mandatory law.

18 SCHMID's right of recourse, insurance obligation, product liability and product safety
18.1 Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des BESTELLERS oder seiner Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird aus diesem Grunde die SCHMID in Anspruch genommen, steht dieser ein Rückgriffsrecht auf den BESTELLER zu. 18.2 Der BESTELLER verpflichtet sich, für sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dem Betrieb der Anlage entstehenden Risiken die notwendigen Versicherungen abzuschliessen (z.B. Betriebshaftpflicht, Versicherungen gegen Ansprüche aus Produktehaftpflicht oder Produktesicherheit, Sachversicherungen etc.). Insbesondere verpflichtet sich der BESTELLER, sicherzustellen, dass sämtliche Ansprüche Dritter, die sich aus dem Betrieb der Anlage ergeben können, durch
seine Versicherung gedeckt werden. Wird die SCHMID von einem Dritten für einen Schaden, der sich aus dem Betrieb der Anlage ergibt, in Anspruch genommen, stellt der BESTELLER die SCHMID von diesem Anspruch frei, tritt – falls von der SCHMID gewünscht – selbst in den Prozess zur Abwehr des Anspruches ein und trägt sämtliche daraus entstehenden Kosten.

19. Sonstige Bestimmungen
19.1 Sollte sich eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so wird diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzt.

19.2 Diese Allgemeinen Lieferbedingungen treten auf den 1. Februar 2025 in Kraft und ersetzen alle bisherigen Lieferbedingungen und Konditionen der SCHMID.


20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
20.1 Gerichtsstand für den BESTELLER und die SCHMID ist der jeweilige Sitz der SCHMID, zur Zeit CH-8360 Eschlikon. Die SCHMID ist jedoch auch berechtigt, den BESTELLER an dessen Sitz oder am Ort der gelegenen Sache (Aufstellungsort der Anlage) gerichtlich zu belangen.

20.2 Das Vertragsverhältnis untersteht materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf.